Software-Lizenzvertrag
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Die Benutzung von ALPHA-Software erfolgt ausschlielich zu den nachstehenden 
Bedingungen. Mit dem ffnen der versiegelten Diskettenpackung erkennen Sie 
die nachstehenden Vertragsbedingungen als verbindlich an. Damit kommt 
zwischen der ALPHA International Informationstransfer GmbH in Reutlingen - 
nachfolgend ALPHA genannt - und Ihnen, dem Lizenznehmer, der folgende 
Lizenzvertrag zustande:

Lizenzvertrag
 1
Vertragsgegenstand ist das auf Datentrger aufgezeichnete Computerprogramm, 
die Beschreibungen und Handbcher hierzu sowie sonstige zugehrige 
schriftliche Unterlagen - nachfolgend insgesamt als "Software" bezeichnet.
Es wird darauf hingewiesen, da es nach dem Stande der Technik nicht mglich 
ist, Software so zu erstellen, da sie in allen Kombinationen und Anwendungen 
fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der 
Beschreibung und des Bedienerhandbuchs grundstzlich brauchbare Software.
Damit ist nicht verbunden die Verwendungstauglichkeit des Programms zur 
Lsung spezieller vom Lizenznehmer definierter Aufgabenstellungen, sowie 
die Verwendungstauglichkeit der Software fr spezielle vom Lizenznehmer 
eingesetzte Hardware.
 2
Fr die Vertragsdauer rumt ALPHA das einfache (nicht ausschlieliche) und 
persnliche Recht - nachfolgend Lizenz genannt - ein, die beiliegende 
Software auf einem einzelnen Computer - also mit nur einer einzigen 
Zentraleinheit (CPU) und nur an einem Ort zu benutzen.
Wenn Sie Mehrfachlizenzen fr die Software erworben haben, drfen Sie 
immer nur hchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Sie Lizenzen 
besitzen. Die Software ist auf einem Computer "in Benutzung", wenn sie in 
den Zwischenspeicher (d. h. RAM) geladen oder in einem Permanentspeicher 
(z. B. einer CD-ROM oder einer anderen Speichervorrichtung) dieses 
Computers gespeichert ist, mit der Ausnahme, da eine Kopie, die auf einem 
Netzserver zu dem alleinigen Zweck der Verteilung an andere Computer 
installiert ist, nicht "in Benutzung" ist.
 
Wenn die voraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die Zahl der 
erworbenen Lizenzen bersteigt, so mssen Sie angemessene Mechanismen 
oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, da die Zahl der Personen, 
die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl der Lizenzen bersteigt. 
Wenn die Software permanent auf einer Festplatte oder einer anderen 
Speichervorrichtung eines Computers (der kein Netzserver ist) installiert 
wird und eine einzige Person diesen Computer zu mehr als 80 % der Zeit 
benutzt, die er in Benutzung ist, so darf diese eine Person die Software 
auch auf einem tragbaren Computer oder einem Heimcomputer benutzen.
Jede weitergehende Nutzung ist unzulssig.

 3
Dem Lizenznehmer ist es untersagt,
 die Software oder das dazugehrige schriftliche Material ohne schriftliche 
Zustimmung von ALPHA an Dritte weiterzugeben oder zugnglich zu machen.

 die Software ber ein Netz oder einen bertragungskanal auf andere 
Computer zu bertragen.

 die Software abzundern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu 
entkompilieren oder zu entassemblieren.

 abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu 
vervielfligen, es zu bersetzen, abzundern oder vom schriftlichen 
Material abgeleitete Werke zu erstellen.

 4
Der Lizenznehmer erlangt durch den Kauf das Eigentum an dem krperlichen 
Datentrger, der Diskette, nicht jedoch Rechte an der Software selbst. 
Inhaber der Rechte bleibt ausschlielich ALPHA. Sie behlt sich insbesondere 
alle Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und 
Verwertungsrechte an der Software vor.


 5
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten von ALPHA geschtzt. 
Dem Lizenznehmer ist gestattet, zu Sicherungszwecken eine (einzige) 
Reservekopie anzufertigen. In der Software vorhandene Urheberrechtsvermerke 
und Registriernummern drfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich 
verboten, die Software und/oder die schriftlichen Unterlagen ganz oder 
teilweise in ursprnglicher oder abgenderter Form oder mit anderer 
Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen. 

 6
Jede berlassung der Software an Dritte ist ausdrcklich untersagt. 
Die Weitergabe des Programmpakets an Dritte und seine Verwendung fr 
Dritte durch den Lizenznehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von 
ALPHA zulssig.

 7
Der Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt. Handelt der Lizenznehmer 
den Bedingungen dieses Vertrages zuwider, verwirkt er das Nutzungsrecht. 
Er ist in diesem Fall verpflichtet, die Originaldiskette(n), alle etwa 
vorhandenen Kopien, das aufgezeichnete Computerprogramm, einschlielich 
etwaiger abgenderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu 
vernichten oder auf Verlangen an ALPHA herauszugeben.

  8
Der Lizenznehmer haftet der ALPHA fr jeden Schaden, der ALPHA aus 
einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entsteht.

 9
ALPHA ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren 
und neue oder korrigierte Versionen nach eigenem Ermessen herzustellen. 
In diesem Fall erfolgt der Austausch oder eine Aktualisierung der Software 
auf Verlangen des Lizenznehmers nur gegen Leistung der von ALPHA fr 
jeden Fall der Aktualisierung festgelegten Gebhr. 
 
 10
ALPHA haftet dem Lizenznehmer dafr, da der Datentrger, auf dem das 
Computerprogramm aufgezeichnet ist, zum Zeitpunkt der bergabe unter 
normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Behandlung in 
Materialausfhrung fehlerfrei ist. 
Sollte der Datentrger mangelhaft sein, kann der Erwerber Ersatzlieferung 
nur binnen 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Voraussetzung ist, da der 
Datentrger und die zugehrige Rechnung bzw. Quittung zurckgegeben werden.
Wird ein Mangel, wie vorstehend angefhrt, nicht binnen angemessener Frist 
durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Lizenznehmer nach seiner 
Wahl Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Angemessen ist eine 
Frist von mindestens 10 Wochen.
Der Lizenznehmer kann die Rckgngigmachung des Vertrages verlangen, wenn 
die Software nicht im Sinne von 1 dieses Vertrages grundstzlich 
brauchbar ist.
Jede weitergehende Haftung von ALPHA fr Fehlerfreiheit der Software ist 
ausgeschlossen. Insbesondere haftet ALPHA nicht dafr, da die Software 
den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gengt oder mit anderen von 
ihm ausgewhlten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet.
Auch eine Haftung fr dem Lizenznehmer entstehende Schden wird 
ausgeschlossen, es sei denn,  ein Schaden sei durch Vorsatz oder grobe 
Fahrlssigkeit von ALPHA verursacht worden. Ist der Lizenznehmer ein 
Kaufmann, wird auch die Haftung fr grobe Fahrlssigkeit ausgeschlossen. 
Ist im Einzelfall von ALPHA eine besondere Eigenschaft der Software 
zugesichert, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf 
Mangelfolgeschden, die nicht von der Zusicherung umfat sind. 


ALPHA GmbH 1995, 1996
