
 Lizenzvereinbarung und Gewhrleistung
 =====================================

1. Begriffsbestimmungen
-----------------------
Im Sinne der nachfolgenden Vorschriften dieser Vereinbarung
bedeuten

- Autor: Carsten Arnold, Oststr. 76, 04317 Leipzig
         C.Arnold@Transnet.de

- Lizenznehmer: derjenige, der das Programm nutzt, verbreitet,
  vervielfltigt, vertreibt oder in einer sonstigen Form
  verwendet, gleich ob es sich um eine natrliche oder
  juristische Person handelt.

- Programm: Der ausfhrbare Programmcode, seine Beschreibung,
  Bedienungsanleitungen und Hilfetexte

- Benutzung, Nutzung: Der bestimmungsgeme Gebrauch, beginnend
  mit dem Laden des ausfhrbaren Programmes in den
  Arbeitsspeicher des Rechners.

- Programmarchiv: Das Programm und alle zugehrigen Dateien,
  die vom Autor zum Vertrieb zusammengefat wurden

- grobes Verschulden: Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit, auch
  des Erfllungsgehilfen.

2. Gegenstand
-------------
2.1 Der Autor gewhrt dem Lizenznehmer das nicht ausschlieliche
Recht zur Nutzung des Programms im Rahmen der nachfolgenden
Bedingungen.

2.2 Das Programm unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechts. Es
darf nur in unvernderter Form und unter Beifgung dieser
Lizenzvereinbarung vertrieben, vervielfltigt oder verbreitet
werden. 

2.3 Der Lizenznehmer ist nicht befugt, sich Zugang zum Quellcode des
Programmes zu verschaffen oder irgendwelche Vernderungen an dem
Programm oder einem seiner Bestandteile vorzunehmen, wenn er nicht
vom Autor hierzu ausdrcklich ermchtigt wurde.
Ausgenommen hiervon sind natrlich die Wrterbuchdateien,
diese sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

2.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm 60 Tage lang
unentgeltlich zu nutzen. Die Frist beginnt mit der ersten Benutzung
des Programms. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Benutzung
nur gestattet, wenn der Benutzer eine Nutzungslizenz erworben hat
(Registrierung). Natrliche Personen als Lizenznehmer sind
berechtigt, das Programm auf beliebig vielen Rechnern zu nutzen,
solange sichergestellt ist, da das Programm ausschlielich von dem
Lizenznehmer genutzt wird und zu einem Zeitpunkt nur eine Kopie des
Programms benutzt wird. Juristische Personen als Lizenznehmer haben
fr jede natrliche Person, die das Programm nutzt, eine Lizenz
zu erwerben.

2.5 Die Registrierung folgt eine der in ORDER.TXT genannten Methoden.
Der Autor verpflichtet sich, sptestens vier Wochen nach Erhalt der 
Registrierungsgebhr mittels E-Mail, Post oder Fax einen
Freischaltungs-Code an den Lizenznehmer zu bermitteln, der die vom
Lizenznehmer benutzte Programmversion als registriert kennzeichnet. 
Der Autor ist bemht, die Registrierung schneller vorzunehmen. 
Nachdem der Lizenznehmer alles erforderliche getan hat,
um die Registrierungsgebhr dem Autors zukommen zu lassen,
ist er berechtigt, das Programm bis zum Erhalt der Registrierung
auch ber die 60-Tage-Frist zu nutzen. Geht die Registrierungsgebhr
aus Grnden, die der Lizenznehmer zu vertreten hat, beim Autor nicht
ein oder ist aus Grnden, die der Lizenznehmer zu vertreten hat,
eine Registrierung nicht mglich, hat der Lizenznehmer unverzglich
nach Bekanntwerden dieser Umstnde die Registrierung zu ermglichen.
Hat der Lizenznehmer vier Wochen nach berweisung der
Registrierungsgebhr noch keinen Registrierungscode erhalten, so hat
er sich auf seine Kosten mit dem Autor in Verbindung zu setzen und
diesen ber diesen Umstand zu informieren.

2.6 Mit der Registrierung erwirbt der Benutzer das Recht, das
Programm zu nutzen. Ferner erwirbt er das Recht, Weiterentwicklungen
und Updates des Programmes zu den gleichen Bedingungen zu nutzen.

Die Registrierung begrndet keinen Anspruch gegen den Autor des
Programms, das Programm weiterzuentwickeln oder genderten
Gegebenheiten anzupassen. Der Autor ist hierzu berechtigt, aber
nicht verpflichtet.

2.7 Preisnderungen sind vorbehalten.

3. Gewhrleistung
-----------------
3.1 Das Programm wird berlassen, wie es ist. Es besteht kein
Anspruch auf Weiterentwicklung oder nderung des Programmes.

3.2 Der Autor haftet ausschlielich im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen.

3.3 Im Falle von Programmfehlern, die weder auf dem Fehlen
zugesicherter Eigenschaften beruhen, noch arglistig verschwiegen
wurden, ist jedweder Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Dies gilt nicht fr Schden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlssigkeit des Autors oder seiner Erfllungsgehilfen (grobes
Verschulden) entstanden sind oder fr die nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Das Recht auf Wandlung oder
Minderung bleibt in jedem Falle unberhrt.

3.4 Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht. Ebenso besteht
kein Anspruch auf Lieferung eines fehlerfreien Programmes.

3.5 Es obliegt dem Lizenznehmer, zu prfen, ob das Programm mit der
auf seinem Rechner installierten Hard- und Software zusammen
funktioniert. Eine Garantie fr die Funktionsfhigkeit des
Programmes mit jeglicher Hard- und Software besteht nicht. Es
besteht daher kein Anspruch auf Lieferung von Treibern oder
Modifizierung des Programmes. Fr den Fall, da ein Fehler des
Programmes vorliegt, bleibt das Recht auf Wandlung oder Minderung
unberhrt. Ebenso unberhrt bleibt die Haftung fr grobes
Verschulden und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3.6 Der Autor ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer durch
Beratung oder in sonstiger Weise bei der Benutzung des Programmes zu
untersttzen. Fr die Mitteilung von Hard- und
Softwareunvertrglichkeiten und sonstiger bei der Benutzung des
Programmes auftretender Probleme ist der Autor jedoch dankbar.

4. Sonstige Bestimmungen
------------------------
4.1 Soweit rechtlich mglich wird als Gerichtsstand Leipzig
vereinbart.

4.2 Fr smtliche Rechtsbeziehungen zwischen Autor und 
Lizenznehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Lieferungen in das Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts
ausgeschlossen.

4.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung
rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der brigen
Bestimmungen davon unberhrt. Autor und Lizenznehmer sind
verpflichtet, anstelle der unwirksamen Klausel eine solche zu
vereinbaren, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nchsten
kommt.

4.4 nderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedrfen der
Schriftform. Dies gilt insbesondere fr ein Abweichen von diesem
Schriftformerfordernis selbst. Das Schriftformerfordernis ist bei
Verwendung eines Telefax-Gertes gewahrt.

